Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel: Anwendungsbereich und Vertragsinhalt Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen, die ein Vertragspartner mit der Firma hilcura GmbH (nachfolgend hilcura genannt) zum Zwecke der Überlassung von Arbeitnehmern abschließt. Insoweit werden diese AGB stets wesentlicher Bestandteil solcher Verträge und Vereinbarungen. AGB des Vertragspartners werden insoweit nicht wesentlicher Bestandteil solcher Verträge und Vereinbarungen, als sie diesen AGB widersprechen. Der Vertragspartner erhält hiermit den ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen von AGB und erklärt mit Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung, dass er von deren Inhalt vollumfänglich Kenntnis nehmen konnte und genommen hat. Darüber hinaus erklärt der Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) mit Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung, dass er mit der Geltung dieser AGB auch vollumfänglich einverstanden ist.

  1. Behördliche Genehmigung

hilcura besitzt die befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie wurde erstmals am 31.03.2022 von der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

 

  1. Rechtsstellung der hilcura-Mitarbeiter
  • hilcura ist der Arbeitgeber des hilcura-Mitarbeiters und tritt seine Ansprüche auf die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers mit dessen Einverständnis für die Dauer der Überlassung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung mit Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung im Sinne der Präambel an.
  • Durch den Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen den hilcura-Mitarbeitern und dem Kunden begründet. Änderungen hinsichtlich Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können daher nur zwischen hilcura und dem Kunden vereinbart werden.
  • Während des Einsatzes beim Kunden unterliegen hilcura-Mitarbeiter dessen Arbeitsanweisungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung.
  • hilcura-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen Unterlagen, Informationen und geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Einsatzes bzw. der Beschäftigung bei hilcura.
  • Für die hilcura-Mitarbeiter gilt der Tarifvertrag GVP-Manteltarifvertrag. Lohnstrukturen und Sozialleistungen der hilcura-Mitarbeiter sind damit abgesichert.

 

 

 

 

  1. Allgemeine Pflichten von hilcura
  • hilcura ist verpflichtet, seinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
  • hilcura führt jährlich bei seinen Arbeitnehmern die gesetzlichen Untersuchungen und Unterweisungen nach dem Infektions- und Seuchenschutzgesetz sowie der Lebensmittel-Hygieneverordnung durch.
  • Ausländische Arbeitnehmer setzt hilcura nur ein, wenn die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Ferner stellt hilcura sicher, dass besondere Arbeitnehmer, z.B. ausländische Studenten (120 ganze Tage- bzw. 240 halbe Tage-Regel), nicht länger als vom Gesetzgeber genehmigt beschäftigt werden.

 

  1. Allgemeine Pflichten des Kunden
  • Der Kunde verpflichtet sich beim Einsatz von hilcura-Mitarbeitern, die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitssicherheitsgesetze und der BGV A2 einzuhalten.
  • Der Kunde weist die hilcura-Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Arbeitsplatzes ein. Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen werden vom Kunden gestellt, soweit dies für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich ist.
  • Der Kunde gestattet hilcura, nach vorheriger Absprache, den Zutritt zum Tätigkeitsort des hilcura-Mitarbeiters, um sich von der Einhaltung sicherheitstechnischer und/oder arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen zu überzeugen.
  • Bei Arbeitsunfällen von hilcura-Mitarbeitern ist der Kunde verpflichtet, hilcura unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII erfolgen kann.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts zulässig ist, wird der Kunde eine solche Genehmigung erwirken.
  • Der Kunde ist verpflichtet, beim Einsatz der hilcura-Mitarbeiter die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.
  • Der Kunde ist bei Bestehen entsprechender gesetzlicher und/oder (branchen-)tarifvertraglicher, für Arbeitnehmer von hilcura geltender Equal-Pay-Vorgaben verpflichtet, hilcura rechtzeitig, spätestens jedoch binnen einer Frist von 10 Werktagen nach deren Eintritt, die Bestandteile und die Zusammensetzung dieser Equal-Pay-Vorgaben mitzuteilen. hilcura befragt jeden Mitarbeiter über einen Personalfragebogen nach Vorbeschäftigungen und erfasst relevante Daten

 

im hilcura-System. Die Unterstützung von hilcura befreit den Kunden ausdrücklich nicht von seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung eines Equal-Pay-Anspruchs.

  • hilcura verpflichtet sich, sofern die vorstehende Ziffer 4. (7) erfüllt ist, eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer zu überwachen und diese dem Kunden spätestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Höchstüberlassungsdauer mitzuteilen. Von einer gesetzlichen oder branchentarifvertraglich abweichenden Höchstüberlassungsdauer hat der Kunde hilcura unverzüglich zu informieren. Die Unterstützung von hilcura befreit den Kunden ausdrücklich nicht von seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung einer Höchstüberlassungsdauer.

 

  1. Auswahl der hilcura-Mitarbeiter
  • hilcura stellt dem Kunden nur sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung.
  • Eventuelle Beanstandungen der Eignung des überlassenen hilcura-Mitarbeiters muss der Kunde innerhalb der ersten melden. Dies gilt insbesondere für die Feststellung, dass die Leistung eines hilcura-Mitarbeiters für die in seiner Anforderung genannten Tätigkeit nicht ausreicht.
  • Zeigt der Kunde Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Entstehen des die Reklamation begründenden Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebende Ansprüche ausgeschlossen.
  • hilcura ist berechtigt, seine Mitarbeiter in Absprache mit dem Kunden aus laufenden Aufträgen abzuberufen und durch gleichwertiges Personal zu ersetzen.
  • hilcura verpflichtet sich, die Auswahl seiner Arbeitnehmer für den Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchzuführen.

 

  1. Einsatz der hilcura-Mitarbeiter
  • Der Kunde darf hilcura-Mitarbeiter nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit einsetzen und hierfür übliche Arbeitsmittel bzw. Maschinen verwenden oder bedienen lassen. Bei einer beabsichtigten Veränderung im Arbeitsbereich des hilcura-Mitarbeiters muss der Kunde hilcura vorab hierüber nachweislich informieren.
  • Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei Geldbeträge (z. B. Löhne, Reisekostenvorschüsse etc.) auszuzahlen sowie hilcura-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder Geldinkasso einzusetzen, mit Ausnahme des nkassos durch Servicefachkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit. Der Kunde stellt hilcura insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
  • Läuft die Überlassung auf unbestimmte Zeit, so kann der Auftrag von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Das

 

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung durch den Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber hilcura

ausgesprochen wird. Sie ist unwirksam, wenn sie dem hilcura-Mitarbeiter mitgeteilt wird.

  • Der Kunde kann die Abberufung eines hilcura-Mitarbeiters für den nächsten Arbeitstag aus Gründen verlangen, die hilcura selbst zu einer ordentlichen personen- und/oder verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem hilcura-Mitarbeiter berechtigen würden. Eine sofortige Entfernung des hilcura-Mitarbeiters kann der Kunde nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der hilcura selbst zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem hilcura-Mitarbeiter berechtigen würde.
  • Treten durch höhere Gewalt außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streiks, durch die eine ordnungsgemäße Auftragsausführung durch hilcura ganz oder teilweise unmöglich wird, ist hilcura zu Absagen und/oder Änderungen berechtigt. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche hierwegen sind ausgeschlossen.

 

  1. Leistungsabwicklung
  • Personalanforderungen/-bestellungen durch den Kunden erfolgen unter Angabe des Anforderungsprofils bei der zuständigen hilcura-Niederlassung in Text- oder Schriftform. Telefonische oder mündliche Bestellungen bei unplanmäßigen Ad-hoc-Einsätzen müssen vom Kunden spätestens am Folgetag in der vorgenannten Form nachgereicht werden.
  • Mit dem hilcura-Einsatznachweis /Konkretisierungen werden die/der hilcura-Mitarbeiter konkretisiert und der Kunde, bzw. auf dessen Wunsch auch ein hilcura-Mitarbeiter, kann die Einsatzzeiten dokumentieren. Diese Dokumentation und deren Übermittlung in Textform erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg, womit sowohl der Kunde wie auch hilcura im Besitz jeweils desselben ausgefüllten Einsatznachweises sind.
  • Die Mindesteinsatzdauer beträgt bei Personalbuchungen über 6 Stunden grundsätzlich pro Mitarbeiter 6 Stunden am Tag. Liegt die Buchungsdauer unter 6 Stunden, so muss der hilcura-Mitarbeiter entsprechend der Buchungszeit pro Tag abgerechnet werden.

 

 

  • Bei Einsätzen bis zu 4 Stunden Dauer wird keine Pause berechnet. Bei längeren Einsätzen kommt mindestens eine halbe Stunde Pause zum Abzug, vorausgesetzt, die Pause wurde tatsächlich gewährt.
  • Bei Einsätzen ab 6 Stunden Dauer ist der Kunde für die Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen verantwortlich. hilcura-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf eine unentgeltliche Pausenverpflegung. Der Kunde muss diesen allerdings die Möglichkeit eines Erwerbs von Pausenverpflegung gewährleisten.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke ist hilcura-Mitarbeitern während der gesamten Einsatzzeit strikt untersagt. Sollte ein hilcura-Mitarbeiter gegen dieses absolute Alkoholverbot verstoßen, ist der Kunde zur sofortigen Entfernung des Mitarbeiters befugt.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten und den hilcura-Mitarbeitern insbesondere angemessene Umkleideräumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Leistungsabrechnung
  • Basis der Abrechnung ist der ausgefüllte Einsatznachweis nach Ziffer 7. (2) Längere Einsätze werden wöchentlich abgerechnet. Maßgebend für die Berechnung sind die jeweils vereinbarten Konditionen zuzüglich der am jeweiligen Leistungstag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • hilcura behält sich eine entsprechende Erhöhung der Stundensätze vor, wenn durch die Anwendung des Tarifvertrags Lohnerhöhungen eintreten, wenn hilcura-Mitarbeiter gegen andere solche mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die hilcura nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
  • Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 7 Tage ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist hilcura berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist hilcura darüber hinaus berechtigt, auch Fälligkeitszinsen nach den Vorschriften der §§ 352, 353 HGB zu fordern.
  • Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur gegen unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Ansprüche oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis möglich.
  • Zuschläge für Mehr-, Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit oder weitere Zuschläge sind in den Verrechnungssätzen nicht enthalten. hilcura berechnet anfallende Zuschläge als Aufschlag auf den vereinbarten Kundenverrechnungssatz weiter. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, solche vollumfänglich zu übernehmen und zu bezahlen, sofern angefallen. Nach dem für

 

hilcura geltenden Tarifvertrag betragen die Zuschläge für Mehrarbeit 25 Prozent, für Nachtarbeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr, sofern diese länger als zwei

Stunden andauert, 25 Prozent oder bei regelmäßiger Nachtarbeit (Dauernachtschicht) 20 Prozent. Bei Sonntagsarbeit beträgt der Zuschlag 50 Prozent und an Feiertagen 100 Prozent, sofern die Arbeit an solchen Tagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt. Bei Einsätzen im gastronomischen Bereich richten sich Art und Höhe solcher Zuschläge, insbesondere auch etwaiger tarifvertraglicher Branchenzuschläge, nach den Regelungen für die Arbeitnehmer im Kundenbetrieb. Sofern kundenseitig keine höheren Zuschläge vorgegeben sind, berechnet hilcura unabhängig vom Tarifvertrag für Einsätze am Heiligabend sowie für Arbeiten am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag stets einen Zuschlag von 50 Prozent bzw. an Silvester ab 14 Uhr sowie an Neujahr 100 Prozent. Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche Arbeitszeit zusammen, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag bezahlt. Der Kunde verpflichtet sich, hilcura die benötigten Informationen hierzu zu überlassen und über etwaige Änderungen rechtzeitig zu informieren.

  • Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25% fallen an, wenn die vereinbarte Buchungszeit pro Tag überschritten wird. hilcura berechnet für die erste Stunde der Mehrarbeit keinen Mehrarbeitszuschlag.
  • Bei Einsätzen an den Standorten der jeweiligen hilcura-Niederlassungen fallen in der Regel keine Fahrtkosten an. Dies trifft zu, wenn der Einsatzort mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist und die Arbeitszeiten innerhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel liegen.
  • Wenn der am Niederlassungsstandort gelegene Einsatzort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist und/oder die Arbeitszeiten außerhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel liegen und/oder der Einsatzort nur mit erheblichem Zusatzaufwand erreichbar ist, werden Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
  • Sollen hilcura-Mitarbeiter aus anderen Niederlassungen zum Einsatz kommen, werden die anfallenden Fahrt- bzw. Reisekosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
  • Bei außerhalb der hilcura-Standorte gelegenen Einsatzorten werden generell Fahrt- bzw. Reisekosten berechnet. Sofern im Einzelauftrag oder in einem Rahmenvertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die jeweils gültige Preisliste.

 

  1. Haftung

hilcura haftet für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet hilcura nicht.

 

 

 

  1. Vermittlung bzw. Übernahme aus Arbeitnehmerüberlassung
  • Der Entleiher verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision an hilcura für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung (§ 9 Nr. 3 AÜG). Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt im Durchschnitt 3 brutto Monatsgehälter. Der Entleiher verpflichtet sich zur Zahlung einer solchen Vermittlungsprovision an hilcura auch für den Fall, dass ein Vermittlungsvertrag nicht abgeschlossen wurde und/oder der Entleiher den hilcura-Arbeitnehmer mittels einer Vorstellung durch hilcura kennengelernt hat. Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn zwischen der letzten Überlassung und der Einstellung beim Kunden weniger als 6 Monate vergangen sind.

 

  1. Sonstiges
  • Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch hilcura. Auch diese Schriftformklausel kann nicht durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden.
  • Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen hiervon sich als unwirksam oder nichtig erweisen sollten (§ 306 BGB). Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen oder durch eine solche zu ersetzen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausfüllend das Recht der EU, unter Ausschluss des UN-Rechts.
  • Erfüllungsort ist der Standort der jeweils zuständigen hilcura-Niederlassung. Gerichtsstand ist Hannover.
  • Alle in diesen AGB oder in der Preisliste sowie in den Gebühren für die Für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Zuschläge etc. angegebenen Beträge sind Nettopreise, zu denen die jeweils am Leistungstag gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.
  • Die jeweils gültige Preisliste sowie die jeweils gültigen Gebühren für die Personalübernahme sind wesentlicher Bestandteil dieser AGB.
  • Sollte sich der Kunde nicht nur unerheblich im Zahlungsverzug befinden, behält sich hilcura vor, bereits bestätigte Aufträge nicht zu besetzen. hilcura wird dem Kunden die Ausübung eines solchen Zurückbehaltungsrechtes rechtzeitig ankündigen. Für Schäden, die dem Kunden hierdurch entstehen, trifft hilcura keinerlei Haftung.